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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Robert C. Prätzler
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Rz. 27

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Das rumänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen).

 

Rz. 28

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 294 bis 296 Steuergesetz) gehören insbesondere

  • Ausfuhrlieferungen,
  • i. g. Lieferungen,
  • Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt,
  • Umsätze in Freizonen oder Zolllagern,
  • fiktive Lieferung an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle im seit 01.07.2021 geltenden neuen Verfahren für Fernverkäufe.
 

Rz. 29

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 292 Steuergesetz) bestehen u. a. für

  • Bank- und Finanzumsätze,
  • Versicherungsumsätze,
  • Glücksspiele und Lotterien,
  • ärztliche Leistungen,
  • bestimmte Leistungen der Sozialfürsorge,
  • verschiedene unterrichtende Leistungen,
  • Postdienstleistungen,
  • Rundfunk- und Fernsehsendungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
  • Goldlieferungen an die Zentralbank,
  • Vermietung von Immobilien,
  • Verkauf von Immobilien, ausgenommen neue Immobilien oder Baugrundstücke.
 

Rz. 30

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Eine Option zur Steuerpflicht ist bei der Vermietung oder Lieferung von Immobilien möglich. Es sind die Behörden zu informieren (vgl. Art. 292 Steuergesetz).

 

Rz. 31

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Bei Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen ist ein Belegnachweis zu führen. Bei Ausfuhrlieferungen ist dies üblicherweise das zollrechtliche Ausfuhrdokument, das entweder den Lieferer als Ausführer zeigt oder eindeutig auf die Rechnung referenziert.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll der Nachweis durch eine Gesamtheit geeigneter Unterlagen (Frachtpapiere, Zahlungsnachweise, Bestellungen, usw.) erbracht werden....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    604
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
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