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Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet

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Seit dem 1. Januar wird die Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Der Versand der Bescheide 2025 durch die Kommunen läuft an. Was die Reform für Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet – alles auf einen Blick.

Am 1.1.2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Sie wird auf Grundlage von neuen Regeln und teilweise deutlich höheren Hebesätzen der Kommunen erhoben. Die sogenannten Messbescheide, auf deren Basis der neue Grundsteuerbetrag ermittelt wird, sind größtenteils versandt worden. Die Bescheide, wie viel Grundsteuer genau fällig wird, erhalten Immobilieneigentümer von den Kommunen – voraussichtlich ab Mitte Januar.

Für die meisten Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B relevant: Sie wird für betriebliche und private Grundstücke fällig und variiert je nach Grundsteuermodell in den Bundesländern. Neu eingeführt wird in manchen Ländern die Grundsteuer C – hier kann künftig ein höherer Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke beschlossen werden.

Vermieter können Grundsteuer auf Mieter umlegen

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene landesgesetzliche Regeln erlassen. Die restlichen Länder haben das Bundesmodell übernommen, teils mit leichten Änderungen. Beim Bundesmodell spielen auch die Art, das Alter und die Fläche der auf den Grundstücken stehenden Gebäude eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer.

Der Vermieter darf die Grundsteuer zu 100 % auf seine Mieter umlegen. Vermutlich betrifft die Neuregelung die meisten Mieter aber erst im Jahr 2026 – dann nämlich, wenn sie die Nebenkostenabrechnung für 2025 bekommen. Mieter können vom Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids und des Messbescheids, auf dessen Basis die neue Grundsteuer berechnet wurde, verlangen.

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