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Warum ist ein Arbeitsschutzausschuss sinnvoll und welche Aufgaben hat er?

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema für alle Bereiche eines Unternehmens. Um den Austausch über relevante Themen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu intensivieren, fordert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA).
  • Im ASA sollen Funktionsträger über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten.
  • Der ASA ist kein Beschluss-, sondern ein Beratungsorgan. Die Entscheidung über die zu veranlassenden Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber oder seinem Vertreter.
  • Die Vorteile des ASA liegen in der Zusammensetzung unterschiedlicher Funktionsträger. Dies ermöglicht die Betrachtung und den Austausch zu einzelnen Themen aus verschiedenen Blickwinkeln.
  • Der ASA ist für den Unternehmer ein wichtiges Hilfsinstrument, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
  • Sie können dem ASA konkrete Fragen und Aufgabenstellungen mit der Bitte um Stellungnahme geben. Dies erhöht den Nutzen.
  • Diskussionen müssen nicht mit jedem Funktionsträger, z. B. Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt separat geführt werden.

1 Details

1.1 Definition

§ 11 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber dazu, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat.

Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20h/Woche mit 0,5 und bis zu 30 h/Woche mit 0,75 zu berücksichtigen. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
  • 2 vom Betriebs- oder Personalrat bestimmten Mitgliedern,
  • Betriebsärzten,
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragten.
 
Wichtig

Niederlassungen

Bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ist es üblich, einen zentralen Arbeitsschutzausschuss einzurichten, gerade wenn die einzelnen Filialen eher klein und/oder gleichartig sind. ...

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