Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Warum benötigt ein Betrieb ein Arbeitsschutz-Managementsystem?

Dr. Albert Ritter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick
  • Die meisten Unfälle und Beinaheunfälle haben heute verhaltensbedingte Ursachen bzw. resultieren aus organisatorischen Schwachstellen. Deshalb müssen die Strategien zur Förderung des Arbeitsschutzes und vor allem zur Erhöhung von dessen Wirksamkeit primär hier ansetzen. Das heißt, um weitere Verbesserungen im Arbeitsschutz zu erzielen (wie § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz fordert), muss der Schwerpunkt der betrieblichen Sicherheitsarbeit bei den organisatorischen und verhaltensorientierten Präventionsmaßnahmen liegen.
  • Traditionelle Ansätze und Vorgehensweisen des Arbeitsschutzes reichen nicht aus, um die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes zu verbessern und die sich ändernden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Forderungen der Kunden zu erfüllen. Um die Gesundheit der Beschäftigten und deren Wohlbefinden – und damit deren Leistungsmotivation – zu erhalten bzw. zu fördern und störungsfreie Betriebsabläufe sicherzustellen, sind neue Sichtweisen, Strategien und Wege erforderlich. Diese sollten v. a. an den Schwachpunkten des gängigen betrieblichen Arbeitsschutzes ansetzen (z. B. unzureichende Managementunterstützung und Einbindung in die primären Arbeits-/Geschäftsprozesse) und die Effektivität und Effizienz des gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems nachhaltig verbessern.
  • Ansatzpunkte für solche "neuen Wege" sind z. B.: Ausrichtung der vielfältigen Arbeitsschutzaktivitäten an verbindlichen Vorgaben (einer positiven Vision, vereinbarten Zielen sowie Grundsätzen), konsequente Einbindung des Managements (der Führungskräfte) in die Umsetzung des Arbeitsschutzes, transparente Organisation des Arbeitsschutzes, die eine systematische und rechtskonforme Umsetzung beschreibt und bewirkt, Förderung der Eigenverantwortung der Beschäftigten und aktive Einbeziehung (Mitwirkung), regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geht von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis aus. Es fordert explizit eine geeignete Organisation für den betrieblichen Arbeitsschutz, deren Einbindung in die betrieblichen Führungsstrukturen und regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen. Nach § 831 BGB haftet der Unternehmer bzw. die von ihm beauftragten und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestatteten Personen für Schäden, die aus einer unzureichenden Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes (mangelhafte Sorgfalt) resultieren. Wie ein Unternehmen den betrieblichen Arbeitsschutz "geeignet" organisiert und mit der "erforderlichen Sorgfalt" umsetzt, wird ihm weitgehend freigestellt. Was zu organisieren ist, ergibt sich aus den vielfältigen öffentlich-rechtlichen Forderungen.
  • Aus unternehmerischer Sicht gewinnt mit dem verstärkten Fokus auf die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes die Frage nach dem Reifegrad der Arbeitsschutzorganisation – der eigenen sowie die der Partner – zunehmend an Bedeutung. Der Reifegrad einer Arbeitsschutzorganisation kennzeichnet die Kompetenzen eines Unternehmens (Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen), den Arbeitsschutz wirksam und rechtskonform zu gestalten und umzusetzen, sowie das Wollen und Sollen eines Unternehmens (der Auftrag, die Verpflichtung, die Motivation sowie das Selbstvertrauen), den Arbeitsschutz konsequent entsprechend den Vorgaben anzuwenden. Die Betrachtung des Reifegrads der Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens führt zwangsläufig zur Notwendigkeit der Anwendung eines Arbeitsschutz-Managementsystems.
  • Ein Arbeitsschutz mit System (ein Arbeitsschutz-Managementsystem) nützt dem Unternehmen, den Beschäftigten und den Führungskräften. Bereits bei der Einführung eines AMS werden Schwachstellen erkannt, beseitigt und damit das Risiko von Unfällen und Betriebsstörungen deutlich reduziert. Darüber hinaus werden die gesamte Arbeitsschutzorganisation optimiert, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten geklärt und Vorgehensweisen geregelt. Dadurch steigt die Effektivität und unnötige Kosten können vermieden werden.
  • Ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) hat einen Nutzen: Unternehmen berichten z. B. über die Minimierung von Ausfallzeiten durch Verletzungen etc., erhöhte Verfügbarkeit und Motivation der Mitarbeiter, gesteigerte Produktivität und Produktqualität, die Nachweisbarkeit der Einhaltung der wesentlichen unternehmerischen Pflichten. Die Studie "Return on Prevention 2.0" der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zeigt, dass AMS zur besseren Erreichung der Arbeitsschutzziele und einzelwirtschaftlicher Ziele beiträgt; d. h., Arbeitsschutz lohnt sich aus der Sicht der befragten Unternehmer!
  • Die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" verstärkt die praktische Relevanz des Themas Arbeitsschutz-Managementsystem und fördert deren Anwendung – u. a. dadurch, dass Kunden von ihren Lieferanten und Partnerfirmen den Nachweis eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements fordern oder honorieren.

1 Details

1.1 Definition

Um eine umfassende Prävention ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)
    84
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    82
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    28
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    20
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    19
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    17
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    16
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    16
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    14
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    12
  • Zeitarbeit / 4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb
    12
  • Arbeiten mit Druckluft / 3.2.1 Lärm durch Kompressoren
    11
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    11
  • Sicheres Arbeiten an Aluminium-Schmelzöfen / 2.3 Gefahrstoffe
    11
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    10
  • DGUV Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (bisher BGI/GUV-I 504-41) [zurückgezogen]
    10
  • Unterkünfte / 1.1 Unterkünfte auf Baustellen
    10
  • Explosionsschutz: Zündquellenbewertung
    9
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    9
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Warum benötigt ein Betrieb ... / Zusammenfassung
Warum benötigt ein Betrieb ... / Zusammenfassung

 Überblick Die meisten Unfälle und Beinaheunfälle haben heute verhaltensbedingte Ursachen bzw. resultieren aus organisatorischen Schwachstellen. Deshalb müssen die Strategien zur Förderung des Arbeitsschutzes und vor allem zur Erhöhung von dessen ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren