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Umsatzsteuer in Rumänien / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ferdinand Huschens
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Das Verfahren gilt z.B. für Lieferungen von Gebäuden und Grundstücken, für Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Laptops, PC-Tablets und Spielekonsolen sowie für Lieferungen von Holzerzeugnissen. Für folgende Lieferungen von Gegenständen/Dienstleistungen gilt das Reverse-Charge-verfahren einstweilen weiterhin und zwar bis 31.12.2026: Getreide und technische Pflanzen, einschließlich Saatgut und Zuckerrüben, nicht als solche für den Endverbraucher bestimmt, Treibhausgasemissionszertifikate, elektrische Energie, die an einen in Rumänien für MwSt-Zwecke erfassten Unternehmer erbracht wird sowie für Mobiltelefone, integrierte Schaltkreise, die noch nicht in Produkte integriert sind, die für Endverbraucher bestimmt sind, Spielkonsolen, Tablets und Laptops – in Fällen, in denen der in einer Rechnung aufgeführte Gesamtwert dieser Waren (ohne MwSt) 22.500 RON übersteigt.

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