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Tschechien

David Elischer, Dr. Magdalena Pfeiffer
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A. Rechtsgrundlagen und Einführung

 

Rz. 1

Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB)[1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den geänderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen Rechnung tragen und Prinzipien und Standards des Privatrechts in Mitteleuropa entsprechen. Aus diesem Grund ließ sich der tschechische Gesetzgeber vom Recht vieler europäischer Staaten inspirieren, wie etwa Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien oder Niederlande. Insbesondere das Erbrecht wurde grundlegend geändert und die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers wurden erheblich erweitert. Das bisher aus 41 Paragraphen bestehende Erbrecht ist auf über 200 Paragraphen (§§ 1475–1720 ZGB) angewachsen. Viele Fragen, die mit der (Wieder-)Einführung neuer Rechtsinstitute entstehen, sind noch offen und werden von der Praxis und der Rechtsprechung in den kommenden Jahren gelöst werden müssen.

 

Rz. 2

Zusammen mit dem Zivilgesetzbuch wurde auch das aus dem Jahr 1963 stammende Gesetz über das Internationale Privat- und Prozessrecht (IPPRG)[2] grundlegend überarbeitet und das Gesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)[3] ist wie das Zivilgesetzbuch zum 1.1.2014 in Kraft getreten.

 

Rz. 3

Parallel hierzu wurden auch zahlreiche andere Rechtsvorschriften geändert, erweitert und angepasst, u.a. die Zivilprozessordnung (ZPO)[4] und die Notariatsordnung.[5] Das Nachlassverfahren ist nicht mehr in der ZPO, sondern in einem neuen, eigenständigen Gesetz über besondere Gerichtsverfahren (BGVG)[6] geregelt.

 

Rz. 4

Mit dem Inkrafttreten der Erbrechtsverordnung[7]...

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