Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Taucherarbeiten / 4 Durchführung des Taucheinsatzes

Dipl.-Ing. Martin Köhler
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

4.1 Aufsichtführender

Jeder Tauchereinsatz muss von einem Aufsichtführenden (Tauchereinsatzleiter) geleitet werden. Dieser muss die Einsatzbedingungen beurteilen, den sicheren Ablauf des Tauchereinsatzes überwachen und die bei Unfällen und Störungen erforderlichen Maßnahmen treffen können. Wird der Tauchereinsatz vom Unternehmer nicht selbst geleitet, ist der Aufsichtführende schriftlich zu bestellen. Wird ein Taucher der Tauchergruppe als Tauchereinsatzleiter bestellt, so darf er nur tauchen, wenn ein geeigneter Vertreter vorher bestellt wurde.

4.2 Anforderungen an den Taucher

Der Unternehmer darf nach § 10 DGUV-V 40 nur Personen als Taucher beschäftigen, die

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben,
  • die Prüfung nach der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Taucher" durch ein Zeugnis nachgewiesen haben,
  • nach der Prüfung in jeweils 6 Monaten 6 Tauchstunden nachweisen können
  • gesundheitlich geeignet sind.

Nach Anhang Teil 3 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist für Taucher arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgesehen. Die Nachuntersuchungsfrist beträgt 12 Monate (Abschn. 3.4 AMR 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen").

Die Ausbildung der Taucher sowie der anderen an einem Tauchgang beteiligten Personen ist je nach Geltungsbereich der Vorschriften unterschiedlich geregelt.

4.3 Sicherung des Tauchereinsatzes

Vor jedem Tauchereinsatz muss sich der Tauchereinsatzleiter über die Einsatzbedingungen sowie die besonderen Gefahren und Erschwernisse im Bereich der Tauchstelle unterrichten und die zur Sicherung des Tauchereinsatzes erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Gefährdungsbeurteilung). Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Tauchstelle in Gewässern mit Schiffsverkehr gekennzeichnet wird und Gefahrenstellen beseitigt werden. Weiterhin muss er festlegen, welche Stellen bei Dr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Benzine / 1 Anwendungen
    1
  • Abwasserverordnung / F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
    0
  • Abwehrender Brandschutz: Gefahren an der Einsatzstelle b ... / 1.2 Atemgifte mit erstickender Wirkung
    0
  • DGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
    0
  • DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    0
  • DGUV Information 213-729: Empfehlungen Gefährdungsermitt ... / [Vorspann]
    0
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln / 3.7 Enge Räume
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 25: Kassen (bisher BGV C 9) / § 38 VI Ordnungswidrigkeiten
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische
    0
  • Empfangsarbeitsplätze planen und optimieren / 3.6 Bildschirmarbeit
    0
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung / Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Maurer (Professiogramm)
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • Triebfahrzeugführer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
  • Warum muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erste ... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren