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Steuerliche Behandlung variabler Kaufpreisteile ("Earn O ... / 2. Zeitpunkt der Aktivierung

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Wann der Erwerber diese nachträglichen Anschaffungskosten jeweils aktivieren muss, ist nicht geklärt. In Betracht kommt

  • einerseits eine nachträgliche Aktivierung erst im Zeitpunkt ihres Entstehens oder
  • andererseits eine rückwirkende Aktivierung auf den Zeitpunkt des Anteilserwerbs.

Unterschiedliche Relevanz:

  • Beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ist diese Frage grds. steuerlich irrelevant;
  • beim Erwerb von betrieblichen Einheiten ist dies jedoch für die Frage relevant, zu welchem Zeitpunkt die Bemessungsgrundlage für die AfA zu erhöhen ist.[29]

Spiegelbildliche Besteuerung: U. E. sollte dies jeweils – sowohl beim Erwerb von Betriebsvermögen als auch beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen – spiegelbildlich zur Besteuerung des Veräußerers erfolgen.[30] Dadurch wird eine steuersystematische Logik erreicht, indem die zu versteuernde Gewinne und Erhöhung des AfA-Volumens zeitlich zusammenfallen, wie dies im Fall des Erwerbes zu einem reinen Festkaufpreis auch der Fall wäre.

Stimmen in der Literatur – und zumindest impliziert auch die Rechtsprechung – scheinen hier – gut nachvollziehbar – analog H 7.4 "Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten" EStH vorgehen zu wollen, d.h. im Jahr der Entstehung des variablen Kaufpreises wird der Betrag zusätzlich aktiviert und es wird dann die Restnutzungsdauer betrachtet.[31]

[29] Weißenbacher, DB 2024, 1440 (1441).
[30] So auch: Ettinger/Schmitz, GmbHR 2016, 966 (973).
[31] Weißenbacher, DB 2024, 1440 (1441); in diese Richtung, aber nur als Beschluss: BFH v. 1.9.2010 – IV B 132/09, Rz. 5.

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