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Steuerkanzleimanagement: Marketing und Vertrieb / 4.4.6 Werbung und bezahlte Sichtbarkeit

Ulf Hausmann
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Prinzipiell funktionieren Anzeigen für Steuerkanzleien nicht – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Regelmäßig im lokalen Anzeigenblatt zu erscheinen, sichert manchen Kanzleien in mittelgroßen Städten allgemeine Bekanntheit. Jährlich die größte Anzeige in den Gelben Seiten einer Großstadt zu haben, bringt einer anderen Kanzlei jährlich 3-4 Unternehmermandate. Unter "Werbung und bezahlte Sichtbarkeit "fällt auch – gerade in größeren Orten – die gute Auffindbarkeit durch Suchmaschinen im Internet und Social Media. Hier sind Fotos und Videos im Verhältnis zu rein textlichen Darstellungen immer wichtiger geworden.

Investitionen dieser Art sind zwar zunehmendem Wettbewerb ausgesetzt, weil viele Kanzleien darauf setzen, mit guter PR-Arbeit ist es aber durchaus Erfolg versprechend. Denn z. B. auch bei der Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) zählt – wie in allen Bereichen Ihres Marketings – überwiegend der Inhalt. Es gibt bei Werbung und bezahlter Sichtbarkeit nur eine Regel: "Probieren geht über Studieren". Wenn Sie einen Weg finden, über eine überschaubare jährliche Investition regelmäßig (passende) Neu-Mandate zu bekommen, ist das hervorragend! Die meisten Steuerkanzleien werden über diesen Weg eher Geld verbrennen als erfolgreich Neumandanten zu generieren und Imageaufbau zu erreichen. Klare Grenzen setzt hier das Berufsrecht. Vor allem darf nicht unsachlich und auf den Einzelfall bezogen geworben werden.

Aktivitäten:

  1. Gelbe Seiten und sonstige Print- und Online-Verzeichnisse: Funktioniert nur gut, wenn Ihr Service etwas ist, das Menschen dort nachschlagen würden und Ihre Anzeige eine der auffälligsten ist. Verschwenden Sie kein Geld auf eine kleine Anzeige in einer großen Kategorie.
  2. Website: Eine Website selbst ist mehr ein Werkzeug als eine komplette Strategie. Sie können sich...

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