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Steuerberatervergütungsverordnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Ulrike Fuldner
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Begriff

Der Vergütungsanspruch des Steuerberaters entsteht, wenn der Steuerberater in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Höhe der Vergütung für die im Steuerberatungsgesetz gesetzlich geregelten Aufgaben verbindlich und abschließend (Ausnahme: Erfolgshonorar).

Bei Wertgebühren ist Grundlage der Berechnung der Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber hat. Dieser Gegenstandswert wird von der StBVV meist direkt festgelegt z. B. bei Fertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte die "Summe der positiven Einkünfte" bzw. ein Mindestwert v. 8.000 EUR unter Hinweis auf die anzuwendende Tabelle A.

Bei Betragsrahmengebühren wird der Gebührenrahmen durch einen Euro-Betrag festgelegt.

Rat und Auskunft in steuerstrafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten sind nach Gegenstandswert abzurechnen.

Die Zeitgebühr darf grundsätzlich nur in den in der StBVV vorgesehenen Fällen angesetzt werden (30 EUR – 75 EUR je angefangene halbe Stunde).

Zur Erleichterung von Abrechnungsverfahren für wiederkehrende Tätigkeiten gibt es Pauschalvergütungsvereinbarungen. Sie sind nur wirksam, wenn sie in Textform festgelegt werden und mindestens für die Dauer eines Jahres gelten.

Der Steuerberater kann gem. § 4 StBVV eine höhere Vergütung verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Im Einzelfall kommt auch ein Erfolgshonorar in Betracht (§ 9a StBerG).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mit der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 (BGBl 2012 I S. 2637) wurde die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) umbenannt in Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die StBVV wurde relevant geändert ...

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Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2011 hat der Verordnungsgeber die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)[1] umfassend novelliert. Damit wurde das Vergütungsrecht der Steuerberater auf eine den Anforderungen im Kanzleialltag standhaltende und somit ...

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