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Steuer- und Abrechnungstipps bei Privatnutzung eines Fir ... / 5 Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Methode

Susanne Kowalski
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Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die Ein-Prozent-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die Ein-Prozent-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungszeitraums verursacht wurden, kilometergenau auf die Privatnutzung und die berufliche Nutzung des Fahrzeugs aufzuteilen. Auf diese Weise lässt sich berechnen, welche Aufwendungen durch die unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens eingespart werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs ist zwar lästig, kann sich aber durchaus lohnen. In diesem Zusammenhang sind folgende Fahrten detailliert in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren: Dienstfahrten, Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ggfs. Fahrten im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung. Die tatsächlich entstandenen Kosten, die ein Firmenwagen verursacht, müssen durch Belege nachgewiesen werden. Dazu gehören Benzinverbrauch, Reparaturen, Wartung, Versicherung, Unfallkosten(unabhängig davon, ob sich der Unfall während einer Privat- oder Dienstfahrt ereignet), Abschreibungen, weitere anfallende Kosten.

Pflichtangaben im Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch eines Firmenwagens muss für Dienstfahrten folgende Mindestangaben enthalten: Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Reiseroute bei Umwegen, Reisezweck und aufgesuchter Geschäftspartner.

Bei Privatfahrten müssen Sie lediglich die Kilometerangaben notieren.

In Sachen Fahrtenbuch ist das Finanzamt extrem streng. Es wird nur dann anerkannt, wenn es genau den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht und alle Änderungen nachvollziehbar sind. Die Führung des Fahrtenbuchs kann nicht auf einen...

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