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Steuer- und Abrechnungstipps bei Privatnutzung eines Fir ... / 1 Überblick über die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen

Susanne Kowalski
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Die steuerliche Behandlung von Firmenwagen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Hierbei geht es bei der Privatnutzung eines Firmenwagens im Wesentlichen um die Themenblöcke geldwerter Vorteil bzw. private Entnahme. Für Unternehmer und Selbständige ist zudem das Thema Abschreibung wichtig. Insbesondere vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber gestrichenen Umweltbonus (seit 17.12.2023 können keine Anträge auf Zuschüsse mehr gestellt werden) sollten steuerliche Aspekte noch genauer analysiert werden.

 
Hinweis

geldwerter Vorteil

Die Höhe des geldwerten Vorteils der Arbeitnehmer entspricht der Privatentnahme der Unternehmer und Selbständigen.

Wird ein PKW privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig ist. Nutzt ein Unternehmer ein Fahrzeug seines betrieblichen Vermögens privat, liegt eine steuerpflichtige Entnahme vor. Hier ist dann, analog zum Arbeitnehmer, ein Entnahmewert zu ermitteln. Die Thematik rund um den geldwerten Vorteil bzw. der privaten Nutzung durch Unternehmer und Selbständige ist äußerst komplex, da es unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybrid-Pkws und Fahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor (Benzin, Diesel) gibt. Nicht nur die unterschiedlichen Antriebe spielen eine Rolle. Für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Werts der Privatnutzung sowie des unternehmerischen Entnahmewerts sollte sorgfältig abgewogen werden, nach welche Methode der anzusetzende Wert berechnet wird. Zur Wahl stehen die sogenannte Ein-Prozent-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. Zwischen den beiden Möglichkeiten besteht für den Steuerpflichtig...

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