Zusammenfassung
Die Inhalte dieser Jahreswechsel-Broschur geben einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2025 und die Rechtsänderungen ab 2026.
Der Fokus des Kapitels Steuerrückblick liegt auf den wichtigen Entscheidungen der Steuerrechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie Gesetzesänderungen, die erstmals bei der Betrachtung des Veranlagungsjahres 2025 Bedeutung haben.
Das Kapitel Steuerausblick zeigt auf praxisrelevante Steueränderungen, die ab 2026 zur Anwendung kommen, wie z. B. steuerliche Regelungen aus dem Investitionssofortprogramm sowie auf Inhalte im Steueränderungsgesetz 2025, im Aktivrentengesetz, im DAC8-Umsetzungsgesetz und im Mindeststeueranpassungsgesetz
Tipp: Der Steuer Check-up 2026 steht Ihnen kostenfrei auch als PDF zur Verfügung:
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Steuerrückblick
1 Das betrifft alle Steuerpflichtigen
1.1 Absenkung der Einkommensteuertarife und Erhöhung des Kindergelds/-freibetrags
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz v. 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) wurden für die Jahre 2025 und 2026 die Einkommensteuertarife (weiter) gesenkt und das Kindergeld erhöht.
Es erfolgte eine Erhöhung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 EUR auf 12.096 EUR im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 EUR auf 12.348 EUR. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich für den VZ 2025 auf 3.336 EUR (bzw. 6.672 EUR bei Zusammenveranlagung) und ab dem VZ 2026 auf 3.414 EUR (bzw. 6.828 EUR bei Zusammenveranlagung).
Auch die Tarifeckwerte für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. "Reichensteuer") wurden weiter nach rechts verschoben und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag (SolZ) gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 SolZG für die VZ 2025 und 2026 angehoben.
Danach ergibt sich insgesamt für die VZ 2024 bis VZ 2026 folgendes Bild:
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VZ 2024 |
VZ 2025 |
VZ 2026 |
Grundfreibetrag Einzelveranlagung Zusammenveranlagung |
11.784 EUR 23.568 EUR |
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