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Staubexplosion

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter geeigneten Bedingungen kann nicht nur Gas, sondern auch Staub explodieren. Sowohl organische als auch anorganische Stoffe können explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Durch Einsatz von Schutzmaßnahmen wird dies verhindert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines" beschreibt sowohl für Gase als auch für Stäube grundlegende Maßnahmen zum Erkennen und Vermeiden von Explosionsgefährdungen. Die allgemeinen Maßnahmen werden in der TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre", der TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre", TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken" sowie der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" konkretisiert. Vorschriften zu Gefahrstoffen, die zu Explosionsgefährdungen führen können, finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

1 Voraussetzung für Staubexplosion

Neben Gasen und Dämpfen können auch Stäube zur Explosion führen. Bedingungen für eine Staubexplosion sind:

  • Vorhandensein von Sauerstoff,
  • geeignete Zündquelle,
  • ausreichendes Mischungsverhältnis und
  • Vorliegen fein zermahlener und gleichzeitig brennbarer Substanzen.

2 Welche Stäube können zur Explosion gebracht werden?

Staubexplosionen sind bei organischen und anorganischen Staub-Luft-Gemischen möglich. Beispiele für Stäube, die unter geeigneten Bedingungen explosionsfähig sind:

  • Kohle,
  • Mehl,
  • Stärke,
  • Zellulose,
  • Kakao,
  • Kaffee oder
  • Aluminium.

3 Schutzmaßnahmen und Zoneneinteilung

Gemäß Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV muss der Arbeitgeber explosionsgefährdete Bereiche unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung in Zonen einteilen. Ein explosionsgefährdete...

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