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Explosionsgefährdete Bereiche

Dr. Josef Sauer
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Begriff

Ein explosionsgefährdeter Bereich ist ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Als explosionsfähige Atmosphäre gelten explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft-Gemische bzw. Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische aus Luft und brennbaren Stoffen. Liegt explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge vor, gilt sie als gefährlich. Explosionsgefährdete Bereiche müssen in Zonen eingeteilt werden. Für Gas-Luft-Gemische sind dies die Zonen 0, 1 und 2, für Staub-Luft-Gemische die Zonen 20, 21 und 22. Die jeweils höchste Zahl bedeutet dabei, dass eine explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht bzw. kurzzeitig auftritt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Explosionsgefährdungen festgelegt und umgesetzt werden. Werden explosionsgefährdete Bereiche nicht in Zonen eingeteilt, sind Schutzmaßnahmen im Sinne der Zone 0 bzw. 20 zu treffen, soweit in der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes festgelegt wurde.

Dies sind v. a.:

  • Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, z. B. durch Substitution;
  • Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, z. B. durch geeignete Arbeitsmittel;
  • Auswirkungen einer Explosion beschränken, z. B. durch Rückschlagventile, Berstscheiben.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten v. a.: Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, 11. ProdSV (Explosionsschutzverordnung), TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre" Teile 1–2, TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische", TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken, TRGS 727 "Vermeid...

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Explosionsschutz
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