Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Vorbemerkungen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

 

(2) Die in Abschnitt 3 beschriebene Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf explosionsfähige Atmosphäre, und die in Abschnitt 4 beschriebene Vorgehensweise gilt für explosionsfähige Gemische unter nicht-atmosphärische Bedingungen, z. B. bei anderen Sauerstoffgehalten, anderen Oxidationsmitteln, anderen Drücken und Temperaturen.

 

(3) Diese TRGS gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen.

 

(4) Diese TRGS gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeiner Hinweis

Nicht alle in Abschnitt 2.1 und 2.2 definierten Begriffe werden in dieser Technischen Regel verwendet, sondern sie sollen auch für TRGS 721 ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    574
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    447
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    204
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    138
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    107
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    83
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    75
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    65
  • Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen
    54
  • Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein / §§ 51 - 58 Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
    53
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    51
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    51
  • Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg
    34
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    34
  • TVöD-AT / § 20 Jahressonderzahlung (VKA)
    34
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    33
  • Wertermittlungsrichtlinien 2002 / Anlage 8 A Tabelle zur Berechnung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross in V.H. des Herstellungswerts
    32
  • TVöD-BT-V / Anlage zu § 56 (VKA)
    30
  • TVöD-E [bis 31.12.2025] / §§ 26 - 29 Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    29
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    26
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional

Top-Themen

Vertrauen Kommunikation

Kommunikation – Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur

mehr

Arbeiter an Bohrmaschine

Arbeitsschutz für Ferienjobber

mehr

Zusammenarbeit - Fistbump - New Work

New Work und Gesundheit

mehr

Arztgespräch2

Eignungsuntersuchungen in der Arbeitsmedizin

mehr

Chemikalienfass

Beschaffung von Gefahrstoffen

mehr

Mann mit Paket

Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen mit der Leitmerkmalmethode

mehr

Chemieanlage

Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV)

mehr

Handschlag

Fremdfirmenmanagement: Was zu beachten ist

mehr

Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug

Coronavirus: Betriebliche Pandemieplanung im Unternehmen

mehr

Lachen1

Prävention mit Humor

mehr

Downloads

Personalmagazin plus Arbeitswelten 9/2023

Neue Arbeitswelten: Was uns im Büro hält

mehr

PM plus Arbeitswelten 11 2020

Neue Arbeitswelten - Konzepte, Modelle, Räume

mehr

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Tagen 0708 2020

Ansprechende Locations für Meetings, Seminare und Kongresse

mehr

Haufe Shop Arbeitsschutz
Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren