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Spaltung: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Younes Melhem, Prof. Dr. Stefan Müller
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Überblick

Der Beitrag behandelt die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten des Umwandlungsgesetzes (UmwG), bei der Vermögen eines Rechtsträgers im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übergeht. Dargestellt werden die 3 Spaltungsarten: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung sowie deren handelsrechtliche Anforderungen an Spaltungsvertrag, Spaltungsbericht, Spaltungsprüfung und Spaltungsbeschluss einschließlich rechtsformspezifischer Besonderheiten. Die steuerrechtliche Behandlung wird differenziert nach den maßgeblichen Fallgruppen dargestellt: Auf- und Abspaltung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (§§ 15, 11–13 UmwStG), Auf- und Abspaltung auf eine Personengesellschaft (§§ 16, 3–8 UmwStG) sowie Ausgliederungen und Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften (§§ 20–24 UmwStG). Besondere Schwerpunkte bilden das Teilbetriebserfordernis, die Missbrauchsvermeidungsklauseln des § 15 Abs. 2 UmwStG sowie die durch das Wachstumschancengesetz und das JStG 2024 eingeführten Neuregelungen zur Spaltungssperre, zur Nachspaltungsveräußerungssperre und zur steuerlichen Behandlung von Einbringungen. Zudem werden die Auswirkungen des Umwandlungssteuererlasses 2025 auf die Praxis ausführlich berücksichtigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die zivilrechtlichen Grundlagen der Spaltung finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28.10.1994 (BGBl 1994 I S. 3210), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 323); die Spaltungsvorschriften sind in den §§ 123–173 UmwG geregelt, wobei über § 125 UmwG die Verschmelzungsvorschriften der §§ 2–122 UmwG entsprechend anzuwenden sind. Durch das MoPeG vom 10.8.2021 (BGBl 2021 I S. 3436) wurde die eGbR in den Kreis der spaltungsf...

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