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Smart-Meter-Rollout: Pflichten ab Januar 2025

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Seit dem 1.1.2025 soll der gesetzliche Smart-Meter-Rollout deutlich an Tempo gewinnen. Was dahintersteckt, wer einen Smart Meter bekommt, was es für die Menschen bedeutet und welche Chancen sich daraus ergeben, erklärt der Energieanbieter Eon.

Smart-Meter-Rollout: Gesetzliche Grundlage

Smart Meter (auch iMSys genannt) sind intelligente Messsysteme, die sich aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, zusammensetzen. Die Zählerstände werden automatisch an den Energieversorger und zuständigen Netz- oder Messstellenbetreiber übertragen. Der Stromverbrauch muss nicht mehr manuell abgelesen werden.

Während zum Beispiel in Schweden, Dänemark oder Italien fast jeder Haushalt einen Smart Meter hat, hinkt Deutschland hinterher. Laut Eon sind hierzulande derzeit in weniger als 5 % aller Haushalte intelligente Zähler verbaut. Mit Januar 2025 soll sich das ändern. Grundlage ist das vom Gesetzgeber im Mai 2023 verabschiedete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Smart Meter: Die Pflichten

Das aktuell geltende Gesetz sieht seit dem 1.1.2025 den verpflichtenden Rollout von Smart Metern für Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vor – für Erzeuger gilt das ab 7 Kilowatt (kW) installierter Leistung sowie für den Einsatz steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.

Diese Rollout-Phase soll bis Ende 2030 zu mindestens 95 % abgeschlossen sein. Zusätzlich können Verbraucher mit weniger als 6.000 kWh pro Jahr oder Erzeuger mit weniger als 7 kW installierter Leistung den Smart Meter freiwillig auch bereits ab Januar 2025 verlangen. Das ist der sogenannte "Zählerwechsel auf Kundenwunsch" (ZaK).

Der Messstellenbetreiber – meist ist dies der örtliche Netzbetreiber – muss diesem Wunsch innerhalb ...

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