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Sicherheitshinweise

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe bzw. Gemische u. a. mit sog. Sicherheitshinweisen (Precautionary Statements) gekennzeichnet werden. Sicherheitshinweise beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Sicherheitshinweise bestehen aus dem Kürzel P (Precautionary Statements) mit einer dreistelligen Zahl. Die erste Ziffer gibt Auskunft, welche der 5 Arten (P1** – Allgemeines, P2** – Prävention, P3** – Reaktion, P4** – Aufbewahrung, P5** – Entsorgung) von Sicherheitshinweisen bei dem derart gekennzeichneten Stoff bzw. Gemisch zu beachten ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verwendung von Sicherheitshinweisen ist in Art. 22 1272/2008/EG "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" geregelt.

1 Allgemeines

 
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

2 Prävention

 
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P212 Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P230 Feucht halten mit …
P231 Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
P232 Vor Feuchtigkeit schützen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P234 Nur in Originalve...

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