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Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, optische Leitsysteme

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Überblick

Sicherheitsbeleuchtungen sind eine Art der Notbeleuchtung in Gebäuden. Sie unterliegen unterschiedlichen Rechtsquellen aus dem Arbeitsschutz und dem Baurecht und sind durch verschiedene Normensysteme geprägt. Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungen ist i. d. R. durch Bau- oder Betriebsvorschriften vorgegeben und betrifft v. a. bestimmte Branchen, größere Gebäude oder Sonderbauten. Dennoch muss jeder Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Sicherheitsbeleuchtungen sind technisch aufwendig und bedürfen bei Planung, Wartung und Prüfung der entsprechenden Fachkunde. Ergänzend oder manchmal auch alternativ kommen langnachleuchtende Kennzeichnungssysteme infrage.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtliche Grundlage für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungen sind v. a. Anhang 2.3 und 3.4 Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".

1 Definitionen

Die Begriffe Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung und optische Leitsysteme umfassen Maßnahmen, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die nötige Sicherheit an Arbeitsplätzen und in Gebäuden gewährleisten sollen. Die Begriffe werden auch in der Fachwelt nicht immer ganz trennscharf verwendet.

Grundsätzlich ist gemäß den geltenden DIN-Normen Notbeleuchtung der Oberbegriff für alle Beleuchtungseinrichtungen, die wirksam werden, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt (EN 1838 "Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung"). Ersatzbeleuchtung sind Einrichtungen, die dafür sorgen, dass bei Stromausfall die Allgemeinbeleuchtung ganz oder teilweise für eine gewisse Zeit weiterbetrieben werden kann, um den Betrieb in einem Gebäude aufrecht zu erhalten (typischerweis...

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