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Sicherer Umgang mit Lebensmitteln / 4.1 Anlieferung von Speisen durch eine Fremdfirma

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Catering-Unternehmen sind darauf spezialisiert, unter nahezu allen Bedingungen Verpflegung nach Kundenwunsch bereitzustellen. Das ist dann relativ unproblematisch, wenn die Ausgabe unmittelbar nach der Anlieferung im Selbstbedienungsverfahren erfolgt. Die hygienerechtliche Verantwortung liegt weitestgehend bei der anliefernden Firma. Sobald aber weitere Zwischenschritte (Lagern, Erwärmen, Anrichten und Ausgabe durch Servicekräfte) dazu kommen, müssen dafür die hygienerechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (vgl. Abschn. 2.5).

Wenn regelmäßig und in größerem Umfang Catering-Unternehmen tätig werden sollen, ist eine geeignete Ausgabeküche sinnvoll, damit auch der Service rund ums Essen hygienisch einwandfrei ablaufen kann. Hilfreich sind:

  • ein separates Handwaschbecken, Seifenspender für Einhandbedienung, Einmalhandtücher,
  • ein separater Ausguss getrennt vom Spülbecken,
  • durchgehende, leicht zu reinigende Arbeits-/Abstellflächen,
  • Kühlschrank mit geeigneter Facheinteilung (für Flaschen, Platten, große Schüsseln werden andere Einteilungen gebraucht als in Haushaltskühlschränken üblich),
  • leicht zu bedienende, großzügig bemessene Abfallbehälter,
  • ausreichend gut zu erreichende Stromanschlüsse,
  • geeignetes Reinigungsmaterial, ggf. Hygieneplan (was ist womit zu reinigen?).

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