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Rund um die Einkommensteuererklärung (inklusive vereinfachte) 2023

Dipl.-Finanzwirt (FH) Willi Dittmann
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Zusammenfassung

In diesem Kapitel finden Sie alles Wissenswerte zu den Neuerungen für das Steuerjahr 2023 – alle für Steuerpflichtige relevanten Gesetzesänderungen im Bereich der Einkommensteuer und die wesentlichen Veränderungen in den Erklärungsvordrucken. Außerdem enthalten ist ein Formularwegweiser, aus dem Sie auf einen Blick erkennen können, welche Vordrucke Sie benötigen.

1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

 

Rz. 1

[Digitalisierung beim Finanzamt]

Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung – von der maschinellen Bearbeitung ausgesteuert und durch die Finanzbeamten persönlich bearbeitet werden (s. u. Kap. 1.2). Nachdem zwischenzeitlich eine ständig wachsende Zahl von Steuererklärungen elektronisch (über ELSTER) übermittelt wird, hat man die Papiersteuererklärungsvordrucke für den Vz. 2023 an die elektronischen Datensätzen angepasst, um eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zu erreichen (→ Tz 356 ff.).

1.1 Belege und Nachweise

 

Rz. 2

[Belegvorhaltung]

Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Eine Sonderregelung gilt für den Nachweis einer Behinderung. Wird der Pauschbetrag wegen Behinderung erstmals geltend gemacht oder ändern sich die Verhältnisse (insbesondere der Grad der Behinderung oder Merkzeichen), ist die Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises weiterhin vorgeschrieben (§ 65 Abs. 3 EStDV) – zumindest so lange, bis die erforderliche...

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