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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Dr. Henning Frase
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I. Allgemeines

 

Tz. 1

Stand: EL 142 – ET: 04/2025

Wird ein Verein oder eine andere steuerbegünstigungsfähige Körperschaft des privaten Rechts neu gegründet, (s. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG, Anhang 3), ist diese verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Dazu stellt die Finanzverwaltung im Dienstleistungsportal ELSTER Fragebögen zur Verfügung, mit deren Hilfe alle Daten für eine zutreffende Besteuerung abgefragt werden. Die Registrierung und die Übermittlung des Fragebogens erfolgt über Steuerberater-Software oder unter www.elster.de. Dabei ist zu beachten, dass eine Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Brief, Fax oder E-Mail nicht ausreichend ist. Der Fragebogen unterscheidet sich von demjenigen, den regelbesteuerte Körperschaften und Kapitalgesellschaften einzureichen haben. Unter anderem ist anzugeben, ob eine Befreiung von der Körperschaftsteuer angestrebt sowie, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Es empfiehlt sich im Zweifel die Einschaltung eines steuerlichen Beraters, da die durch die Finanzverwaltung angebotene, nachstehend wiedergegebene Ausfüllhilfe nicht zu allen relevanten Fragen Hilfe leistet.

II. Muster – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

 

Tz. 2

Stand: EL 142 – ET: 04/2025

III. Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

 

Tz. 3

Stand: EL 142 – ET: 04/2025

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Stand: EL 106 – ET: 02/2018 PDF-Dokument öffnen.

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