Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Reinigungsarbeiten / 2.6 Alleinarbeit

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wenn Reinigungsarbeiten außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten durchgeführt werden und Beschäftigte dabei alleine in einem Gebäude oder weitläufigen Gebäudeteil beschäftigt sind (Alleinarbeit), ergeben sich besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept, z. B.:

  • Aufzüge dürfen nur betrieben werden, wenn hinreichend schnelle Hilfe beim Steckenbleiben auch zu diesen Zeiten gewährleistet ist.
  • Die Alarmierung in Notfällen muss möglicherweise anders ablaufen als zu Betriebszeiten. Das ist im Alarmplan entsprechend zu berücksichtigen. Auch sollten Reinigungskräfte über den Betrieb von Brandmelde- oder anderen Alarmanlagen orientiert sein und wissen, wie sie sich im Alarmfall zu verhalten haben. Wo Beschäftigte ganz oder weitgehend allein arbeiten, sollten sie stets ein Mobiltelefon mit Notruffunktion in der Arbeitskleidung bei sich tragen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass sich die Beschäftigten sicher im und am Gebäude bewegen können (ausreichende Beleuchtung, ggf. sicherer Parkplatz in Gebäudenähe usw.).
 
Wichtig

Alleinarbeit nicht generell verboten

Generell spricht nichts dagegen, dass Reinigungskräfte außerhalb der Betriebszeiten weitgehend allein in Bereichen tätig sind, wenn risikoabhängig für eine entsprechende Notfallorganisation gesorgt ist. Nur bei besonderer Gefährdung muss der Arbeitgeber für besondere Überwachungsmaßnahmen (Personennotsignalanlagen nach DGUV-R 112-139) sorgen. Eine Gefährdungsbeurteilung dafür kann mithilfe der DGUV-R 112-139 vorgenommen werden, besondere Maßnahmen sind jedoch bei konventionellen Reinigungsarbeiten wegen des vergleichsweise geringen Risikos i. d. R. nicht erforderlich.

Es kann aber sinnvoll sein, betriebsintern festzulegen, dass z. B. Arbeiten auf Leitern in Alleinarbeit nicht durchgeführt werden dürfen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / A Anwendungsbereich
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Verordnung über elektromagnetische Felder / Anhang 2 (zu §§ 2, 3) Berücksichtigung von Immissionsbeiträgen anderer Anlagen
    0
  • Warum sollten vor der Einführung neuer PSA Trageversuche ... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
25 % Rabatt: Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot
Haufe CoPilot AS
Bild: Haufe Online Redaktion

Profitieren Sie vom rechtssicheren und fundierten Fachwissen des Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot. So haben Sie KI-unterstützt einfachen und blitzschnellen Zugriff auf alle relevanten Vorschriften, Regeln und Arbeitshilfen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren