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Leitern

Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Kffr. Katja Graf
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Zusammenfassung

 
Begriff

Leitern sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen oder Stufen, die mit Holmen verbunden sind. Je nach Anwendung gibt es unterschiedliche Leiterbauarten, wie z. B. Anlegeleiter, Stehleiter, Mehrzweckleiter, Podestleiter, Hängeleiter oder Mastleiter.

Leitern werden als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, verwendet. Oder sie stellen selbst einen hochgelegenen Arbeitsplatz dar. Im Umgang mit Leitern sind Personen v. a. durch Absturz gefährdet. Daher sind zur Unfallverhütung besondere Bestimmungen und Regeln zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aus den folgenden Vorschriften ergeben sich Forderungen zum Umgang mit Leitern:

  • Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • DGUV-I 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • DIN EN 131-1 "Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • DIN EN 131-2 "Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 131-3 "Leitern – Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"

1 Betrieb

1.1 Betriebsanleitung

Für den Benutzer muss eine Betriebsanleitung erstellt werden. Für mechanische Leitern müssen darin folgende Angaben enthalten sein:

  • über die standsichere Aufstellung,
  • den zulässigen Aufrichtwinkel,
  • die zulässige Belastung,
  • das Aufrichten und Neigen der Leiter sowie
  • über das Verhalten bei Störungen.

Allen Leitern müssen Benutzerinformationen (Gebrauchs- und Betriebsanleitung) beigelegt sein, für den Gebrauch in Deutschland entsprechend in deutscher Sprache.

1.2 Begehbarkeit

Leitern müssen sicher begehbar sein. Sie müssen gegen übermäßiges Durchbiegen, starkes Schwanken und Verwinden gesichert und ausreichend tragfähig sein. Zusammengesetzte Leitern müssen mind. die gleiche Festigkeit haben wie gleich la...

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