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Pflegebevollmächtigte

Andreas Deffner
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung soll Ansprechpartner und Ideengeber für die Belange der Pflege in Deutschland sein. Er oder sie soll die Interessen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und aller in der Pflege Tätigen in der Bundesregierung vertreten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Amt des Pflegebevollmächtigten ist nicht im Gesetz geregelt.

1 Benennung

Der Pflegebevollmächtigte wird auf Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit (BMG) vom Bundeskabinett bestellt. Das Amt wurde nach der Bundestagswahl 2013 geschaffen. Erster Pflegebevollmächtigter war, in Personalunion mit den Aufgaben des Patientenbeauftragten, der CDU-Politiker Karl-Josef Laumann, der bis 2017 dieses Amt innehatte. Sein erster Nachfolger wurde als eigenständiger Pflegebevollmächtigter im Range eines Staatssekretärs Andreas Westerfellhaus. Auf ihn folgte Claudia Moll (SPD).

2 Person

Am 12.1.2022 wurde die Bundestagsabgeordnete Claudia Moll auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach zur neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt. Moll war zunächst als gelernte Pflegehelferin tätig und absolvierte von 2001 bis 2004 die Ausbildung zur staatlich examinierten Altenpflegerin und von 2007 bis 2009 eine Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie. Sie ist verheiratet und hat 2 Kinder.

 

Die Pflegebevollmächtigte ist wie folgt zu erreichen:

Büro der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung

Mauerstraße 29, 10117 Berlin

Internet: www.pflegebevollmaechtigte.de

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