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Online-Eigentümerversammlung ist beschlossen

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Eigentümerversammlungen können künftig auch vollständig online abgehalten werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Ganz ohne Präsenzversammlung wird es vorerst aber nicht gehen.

Eigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online und ohne Präsenz der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag beschlossen.

Nach der Gesetzesänderung können die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft beschließen; die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren ab Beschlussfassung begrenzt.

Präsenzversammlung bleibt bis 2028 teilweise Pflicht

Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber nicht aus. Wohnungseigentümer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, müssen bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten; hierauf können die Eigentümer aber durch einstimmigen Beschluss verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allerdings nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Übergangsregelung erfasst nicht solche Beschlüsse, die schon vor der neuen Regelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer beruhen. Die Pflicht, bis 2028 auch Präsenzversammlungen abzuhalten, wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 3.7.2024

Am 3.7.2024 hat der Rechtsausschuss den Entwurf mit Änderungen angenommen. Einen Tag später hat der Bundestag das Gesetz endgültig beschlossen.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt verkündet werd...

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