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Mietkaution / 2 Verwalten

Alexander C. Blankenstein
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Im Rahmen der Verwaltung der Kaution im laufenden Mietverhältnis ist zunächst zu beachten, dass der Vermieter geleistete Barkautionen von seinem Vermögen getrennt und insolvenzsicher anzulegen hat.

2.1 Zahlungsbestätigung

Wurde die Kaution gezahlt, kann dies dem Mieter gegenüber bestätigt werden, muss es aber nicht. Da der Mieter aber entsprechende Auskunftsrechte insbesondere auch dahingehend hat, bei welchem Kreditinstitut die Kaution angelegt und dies insolvenzsicher erfolgt ist, sollte der Vermieter die entsprechenden Daten dem Mieter von sich aus mitteilen.

 

Musterschreiben: Bestätigung des Vermieters über Kautionszahlung des Mieters

Absender Vermieter

An

Mieter

__________________

__________________

Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. OG in 82139 Starnberg

Hier: Bestätigung Ihrer Kautionszahlung

Sehr geehrte Frau _________,

sehr geehrter Herr _________,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass die von Ihnen geleistete Kautionssumme auf meinem Girokonto eingegangen ist. Ich habe für diese ein Sparkonto bei der _________-Bank mit 3-monatiger Kündigungsfrist mit folgenden Daten als offenes Treuhandkonto eröffnet:

Kontoinhaber: ____________

IBAN: ____________

BIC: ____________

Kontostand: ______ EUR

Objekt: ______-Straße Nr. __ in ____________

Treugeber/Mieter: ______ (Name und Anschrift)

Die Zinsen (ggf. abzüglich der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) stehen Ihnen als Mieter zu. Sie erhöhen Ihre Mietkaution und werden zusammen mit dieser bei Mietvertragsende zur Rückzahlung fällig.

Die Bank wird bei diesem Mietkautionskonto wegen Forderungen gegenüber mir als Kontoinhaber weder das Recht zur Aufrechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Eine Ausnahme gilt bezüglich Forderungen, die in Bezug auf das Mietkautionskonto selbst entstanden sind.

Mi...

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