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Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen / 3.3.1 Niederzurren

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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Die vorhandene Reibungskraft FR muss um den Wert einer "zusätzlichen" Reibungskraft F erhöht werden, um die notwendige Sicherungskraft FSv zu erreichen. Dafür muss auf die Ladung durch Niederzurren eine "zusätzliche" Gewichtskraft FGz (Druckkraft) aufgebracht werden. Beim Niederzurren soll die erforderliche Sicherungskraft allein durch Erhöhung der Reibungskraft (Widerstandskraft) erreicht werden.

 
Praxis-Beispiel

Niederzurren

Die Ladung wiegt 1.000 kg und besitzt damit eine Gewichtskraft von etwa 1.000 daN. Die maximal auftretende Kraft nach vorne beträgt dann 800 daN (s. Abb. 1). Bei einer angenommenen Reibungszahl von 0,2 beträgt die Reibkraft 200 daN, die zusätzlich benötigte Kraft F damit 600 daN und die damit nötige Druckkraft FGz auf die Ladung 3.000 daN.

Das bedeutet, dass beim senkrechten Niederzurren quer über die Ladung (Vertikalwinkel = 90°) in beiden Seiten der senkrecht verlaufenden Zurrmittel eine Kraft von je 1.500 daN herrschen müsste, um die zusätzliche Gewichtskraft FGz zu "erzeugen". Diese Kraft (hier 1.500 daN) bezeichnet man als Mindestvorspannkraft Z. Da der Vertikalwinkel nicht immer 90° beträgt, lautet die allgemeine Formel zur Errechnung der Mindestvorspannkraft:

bzw. wenn FSv noch nicht bekannt ist:

α: Vertikalwinkel

FSv: Sicherungskraft (nach vorne)

Z: aufzubringende Mindestvorspannkraft durch Zurrmittel

µ: Gleit-Reibbeiwert

FGz: benötigte zusätzliche Gewichtskraft (Druckkraft)

c: Sicherheitsfaktor (0,8 nach vorne)

Auf den Zurrgurten ist die mit dem jeweiligen Gurt zu erreichende Vorspannkraft aufgedruckt (STF: Standard Tension Force). Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird. In o. g. Formel wird die benötigte zusätzliche Gewichtskraft durch 2 geteilt und stellt dann die Mindestvors...

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