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Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen / 1 Rechtliche Grundlagen

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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1.1 Maßnahmen des Gesetzgebers und der Überwachungsbehörden

Die Bedeutung der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nimmt zu. Ursachen sind der stark wachsende Güterverkehr auf der Straße sowie generell der Einfluss der Ladungssicherung auf das Unfallgeschehen. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber ein Regelwerk erlassen, welches Anforderungen an die Ladungssicherung stellt, qualitative und quantitative Vorgaben der Kontrollen sowie Regelungen zur Information und Motivation der beteiligten Personen und Unternehmen enthält.

1.2 Straßenverkehrsordnung

Die Forderungen der Straßenverkehrsordnung dienen dem Schutz aller Personen, die sich im öffentlichen Verkehrsbereich befinden. Maßgeblich für die Ladungssicherung sind die §§ 22 und 23 StVO.

Der § 22 Abs. 1 StVO lautet wie folgt:

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

§ 22 StVO richtet sich an alle bei der Beladung Beteiligten, insbesondere aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat (z. B. Leiter der Ladearbeit, OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.1982).

Die Begründung zu § 22 StVO stellt klar, was unter "anerkannten Regeln der Technik" zu verstehen ist: Dies sind z. B. DIN- und EN-Normen sowie die VDI-Richtlinien, gegenwärtig vor allem die VDI-Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 22 StVO führt aus: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Verrutschen oder gar Herabfallen unmögl...

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