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Klimaschutzpaket: Energetische Sanierung von selbstgenut ... / 10.7.7 Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE Hybride)

Jörg Wilde
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Hier wird die Errichtung von innovativen effizienten Heizungsanlagen gefördert. Die Anlagen müssen auf der Nutzung von mindestens zwei Technologien auf Basis von erneuerbaren Energien basieren und die Anforderungen der Nummern 10.7.1 bis 10.7.6 erfüllen.

Bevorzugt wird, wenn die Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831 ermittelt wird. Analog zur Leistungsbeschreibung der Bestätigung des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VDZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. sind alternativ auch überschlägige Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831 zulässig.

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