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Klimarisikoanalyse: Wie Unternehmen sie bewältigen und d ... / 1 EU-Taxonomie fordert Klimarisikoanalyse

Lara Dombrowski, Thomas Hirnschall
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Neue nicht-finanzielle Berichtsanforderungen der EU stellen Unternehmen zunehmend vor Herausforderungen. Als Beispiele sind hier insbesondere die EU-Taxonomie Verordnung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu nennen. Im Mittelpunkt dieser Regelungen stehen regelmäßig Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie deren Management.

Nachhaltigkeitsrisiken umfassen sowohl Umweltrisiken als auch soziale Risiken oder Risiken aus der Unternehmensführung und sind somit über alle Dimensionen von ESG (Environment, Social, Governance) gestreut. Grundsätzlich müssen sich Unternehmen künftig stärker als bisher mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinander setzen: Sie müssen eine Beschreibung der wichtigsten Risiken offenlegen, denen sie im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt sind. Zusätzlich haben sie die wichtigsten Abhängigkeiten sowie die Art und Weise, wie sie diese Risiken steuern, zu beschreiben

Hierbei rücken insbesondere die Chancen und Risiken, welche sich aus dem Klimawandel und seinen Folgen ergeben, in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen sich mit verschiedenen Auswirkungen des Klimawandels auseinander setzen und diese offenlegen, siehe Abb. 1. So verlangt die EU-Taxonomie im Rahmen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse eine Beurteilung, welche physischen Klimarisiken zukünftig für das Unternehmen schlagend werden und wie vulnerabel es diesbezüglich ist (z. B. ein Anstieg des Meeresspiegels gefährdet Anlagen an der Meeresküste oder zunehmende Beschädigungen durch vermehrte Katastrophen, wie Hochwasser).

Abb. 1: Klimarisiken als Teil der EU-Taxonomiekonformität

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