Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 295
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Veräußert ein Unternehmen einen Geschäftsbereich, der einen Anteil am goodwill einer CGU besitzt, so ist dieser Anteil am goodwill auszubuchen. Die Höhe des Anteils des goodwill, der ausgebucht wird, orientiert sich, vorbehaltlich besserer Zuteilungsmechanismen, an den Wertverhältnissen vor Veräußerung, d. h. an dem relativen Wert (recoverable amount) der abgehenden Einheit im Verhältnis zum Wert der verbleibenden Einheit (IAS 36.86). Die Verwendung eines alternativen Zuteilungsmechanismus ist nur in Ausnahmefällen möglich (IAS 36.BC156) und scheidet regelmäßig aus.
Rz. 296
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine Neusegmentierung zeitigt in aller Regel Konsequenzen für den status quo der Goodwill-Verteilung. Mit der Neuorganisation der CGUs geht eine Umverteilung des goodwill zwischen den CGUs einher (IAS 36.87), die sich an den relativen Wertverhältnissen (recoverable amounts) vor Umstrukturierung orientiert. Zur Zuteilung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Verwendung der relativen Werte der aufnehmenden CGUs vor Umstrukturierung
- Zuteilung gem. anhaftendem goodwill
- Notional Goodwill-Methode.
Neuverteilung nach relativen Werten (vor Reorganisation)
Die CGU A war bisher im Konzern die einzige goodwill-tragende Einheit. Der goodwill ist mit der CGU A als Ganzes verbunden, d. h., der goodwill haftet organisatorisch keinen Teileinheiten der CGU A an. Aufgrund der Integration von A in die verschiedenen anderen CGUs (X, Y und Z) müssen diesen Goodwill-Portionen zugeteilt werden. Dies erfolgt auf Basis der relativen Werte (recoverable amount) der CGUs vor Reorganisation.
| CGU |
Zuteilung zu |
Recoverable amount vor Reorganisation in MEUR |
Anteil am goodwill |
| A1 |
X |
10 |
25 % |
| A2 |
Y |
5 |
12,5 % |
| A3 |
Z |
25 |
62,5 % |
| |
|
40 |
100 % |
Zuteilung des goodwill anhand der re...