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Kapitel 13: Konzernabschluss – Gemeinschaftsunternehmen / 2 Synopse

Patrick Haas, Dipl.-Betriebsw. (FH) Jana Michel
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Rz. 53

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

 
  HGB IFRS
Qualifikation des Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen Gemeinsame Kontrolle der Beteiligungsunternehmen Gemeinsame Kontrolle der Beteiligungsunternehmen
Abgrenzung der Kriterien Keine Abgrenzung Eine joint operation liegt vor, wenn das Betrachtungsobjekt keine Rechtsform besitzt.
    Eine joint operation liegt vor, wenn das Betrachtungsobjekt eine Rechtsform besitzt, aber die Beteiligten direkte Rechte und Pflichten an den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten halten.
    Ein joint venture liegt vor, wenn das Betrachtungsobjekt eine Rechtsform besitzt, aber die Beteiligten keine direkten Rechte und Pflichten an den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besitzen, stattdessen am Nettoergebnis partizipieren.
Methode des Einbezugs Wahlweise Möglichkeit des Einbezugs at equity oder im Wege der Quotenkonsolidierung Einbezug in Abhängigkeit der Klassifikation als joint operation oder joint venture
    Einbezug eines joint ventures im Wege der At-equity-Konsolidierung
    Einbezug einer joint operation im Wege der quotalen Konsolidierung

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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