Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VIII. Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (IPSAS 40)

Dipl.-Kfm. Thomas Müller-Marqués Berger, Dr. Holger Wirtz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tz. 83

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Ein Zusammenschluss im öffentlichen Sektor (combination) wird definiert als das Zusammenführen von separaten Geschäftsbetrieben in einer öffentlichen Einheit (IPSAS 40.5). IPSAS 40 zeichnet sich dadurch aus, dass er Leitlinien für die Bilanzierung von Erwerben (acquisitions) und von Fusionen (amalgamations) bietet. Während sich die Bilanzierung von Erwerben im öffentlichen Sektor an der Bilanzierung von Erwerben im privaten Sektor gemäß IFRS 3 orientiert, sieht IPSAS 40 für Fusionen Public-Sector-spezifische Regelungen vor. Die Bildung einer gemeinsamen Vereinbarung (joint arrangement) sowie der Erwerb von Vermögenswerten oder die Übernahme von Verbindlichkeiten, die jeweils keinen Geschäftsbetrieb (operation) darstellen, fallen nicht in den Anwendungsbereich von IPSAS 40.

 

Tz. 84

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Ein Zusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung, bei dem letztlich alle beteiligten Einheiten oder Tätigkeiten von derselben Einheit sowohl vor als auch nach dem Zusammenschluss beherrscht werden, ist idR immer als Fusion iSd. IPSAS 40 zu qualifizieren (IPSAS 40.7). Eine Fusion liegt zudem auch dann vor, wenn eine Partei des Zusammenschlusses Beherrschung über eine oder mehrere Tätigkeiten gewinnt und es Belege dafür gibt, dass der Zusammenschluss den wirtschaftlichen Charakter einer Fusion hat (IPSAS 40.8ff.). Indikatoren für das Vorliegen einer Fusion sind:

  • Ein Entgelt ist aus anderen Gründen als der Abgeltung für das übertragene Vermögen gezahlt worden.
  • Ein Entgelt ist nicht an jene Einheiten gezahlt worden, die zuvor Beherrschung über das übertragene Vermögen hatten.
  • Ein Entgelt ist nicht gezahlt worden, da keine Einheit zuvor Beherrschung über das übertragene Vermögen hatte.
  • Der Zusammenschluss ist durch eine dritte Partei herbeigef...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.360
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    907
  • Jubiläumszuwendung
    871
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    813
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    775
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    768
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    757
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    732
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    721
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    719
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    706
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    686
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    672
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    653
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    643
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    635
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    623
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    616
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    598
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Finance
Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
Bild: Haufe Shop

Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren