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Internationale Gewinnabgrenzung (IntGA) / 2.6.4 Wiederverkaufspreismethode (Resale Method)

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
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Tz. 232

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Diese Methode findet üblicherweise Anwendung, wenn konzerninterne Lieferungen oder Leistungen von dem ankaufenden Konzernunternehmen an fremde Dritte weiterveräußert werden. Vergleichsgrundlage ist dann der dem Fremden berechnete Preis, gekürzt um marktübliche Abschläge, "die der Funktion und dem Risiko" des Wiederverkäufers entsprechen (s Rn 2.2.3 der Verw-Grds 1983).

Die österreichischen VPR 2010 enthalten unter Rn 25 unter Bezugnahme auf die BFH-Rspr folgendes Bsp:

 

Beispiel:

Die österreichische TG einer schweizerischen Kap-Ges entwickelt und produziert Werkzeuge. Anlässlich einer Außenprüfung wird festgestellt, dass Werkzeugeinheiten im Inl im Wert von 10 000 Euro nur um 6000 Euro an die schweizerische MG geliefert werden. Das Unternehmen bestreitet, dass 10 000 Euro ein vergleichbarer Fremdpreis wäre, da das schweizerische Unternehmen 90 % der Produktion der inl TG abnimmt und daher völlig andere Konditionen erhalten muss als inl Einzelkunden (s hierzu auch Urt des BFH v 21.01.1981, BStBl II 1981, 517).

Der Streitfall kann durch Anwendung der Wiederverkaufspreismethode gelöst werden. Hierzu ist aber eine Information darüber erforderlich, welche Preise für die inl Werkzeugeinheiten beim Weiterverkauf durch die Schweizer Gesellschaft an deren Kunden erzielt werden (Fremdpreis zB 11 000 Euro); sodann ist festzustellen, welche Funktionen das schweizerische Unternehmen hierbei ausübt (Einblick in die Kostenstruktur des schweizerischen Unternehmens lässt Rückschlüsse auf deren Funktionen und Risiken zu) und es ist auf dieser Grundlage zu bestimmen, welcher Abschlag vom Drittpreis diese Funktionen und Risiken des schweizerischen Unternehmens angemessen abdeckt (zB 20 % = 2200 Euro). Solcherart ergibt sich der gesuchte Verrechnungspreis mit 88...

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