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Internationale Gewinnabgrenzung (IntGA) / 2.4.3.6.2 Anpassungsrechnungen

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
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Tz. 144

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Eine völlige Isolierung und damit die Betrachtung als "fiktives" Unternehmen kann idR nicht erfolgen, da 100 % vergleichbare Unternehmen nicht existieren. Eine Korrektur kann daher in der Praxis nur unter Berücksichtigung von Näherungszu- oder -abschlägen erfolgen.

 

Tz. 145

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Zu korrigieren sind hierbei preisbestimmende und preisbeeinflussende Faktoren wie zB

• Art, Ausstattung und Qualität des Liefergegenstandes oder der anderen Leistung,
• die Funktion und Spezialisierung des Unternehmens,
• die Risikoverteilung,
• die Abnahmemenge,
• Lieferbedingungen,
• Zahlungsbedingungen und
• die Marktsituation (Groß- oder Einzelhandel, Käufer- oder Verkäufermarkt, Entfernung zum Markt, Konkurrenz am Markt und dergleichen).
 

Beispiel:

Das Unternehmen A-GmbH ist Hersteller für Holz- Kunststoff und Aluminiumfenster. Es ist angesiedelt im unteren Preissegment, und hat einen europäischen Vertrieb. Gesucht wird der Verrechnungspreis für die europäischen TG.

Im Rahmen einer Datenbankrecherche (s im Detail Tz 286ff) wird folgendes Vergleichsunternehmen gefunden: Hersteller X-GmbH (nur) Kunststoffenster, angesiedelt im unteren bis mittleren Preissegment, tätig in D, Österreich und der Schweiz.

Vorgehensweise: Im ersten Schritt ist eine Klassifizierung der Produkte nach vergleichbaren Produkt-Gruppen nur für Kunststofffenster möglich; für die übrigen Produkte sind neue Vergleichsunternehmen zu finden.

Im zweiten Schritt: Ermittlung des Bruttoverkaufspreis je Produktgruppe, Abzug von Rabatten/Boni/Skonti abhängig vom Vertriebsweg, Eliminierung von Mengenrabatten, Berechnung des Vergleichspreises pro Produktgruppe. Wichtig ist hierbei die Dokumentation der Berechnung.

 

Tz. 146

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Detaillierte allgemeine Ausführungen zu ...

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