Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Inertisierung

Dr. Josef Sauer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Als Inertisierung wird das Hinzufügen von Inertstoffen als Gas (z. B. Stickstoff, Kohlenstoffdioxid, Edelgase, Wasserdampf) oder Pulver bezeichnet. Ziel ist, Sicherheitstechnische Kenngrößen eines Gemisches zu verändern, um explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern. Dazu wird die Sauerstoffkonzentration unter die Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) gebracht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Inertisierung ist eine Maßnahme des primären Explosionsschutzes, die in TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre", TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher, explosionsfähiger Gemische" und TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken" behandelt wird.

Zudem existiert die VDI-Richtlinie 2263 Blatt 2: "Staubbrände und Staubexplosionen – Inertisierung".

1 Arten der Inertisierung

Inertisierung ist eine Maßnahme des primären Explosionsschutzes. Dabei wird zwischen partieller und totaler Inertisierung unterschieden:

  • Bei der partiellen Inertisierung wird die Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) nur so weit unterschritten, dass zwar Sicherheit gegeben ist, das Gemisch durch Zuführen von (Luft-)Sauerstoff aber wieder explosionsfähig werden kann.
  • Bei der totalen Inertisierung (die normalerweise nur bei einem Gas-Luft-System anwendbar ist) wird das Verhältnis von Inertstoff zu brennbarem Stoff so groß, dass das Gemisch selbst bei Zuführung von beliebigen Mengen Luft nicht wieder explosionsfähig wird.

Die am häufigsten verwendeten Inertgase sind:

  • Stickstoff,
  • Kohlenstoffdioxid,
  • Wasserdampf,
  • Rauchgase,
  • Edelgase.

2 Durchführung

Für eine Inertisierung muss zunächst die SGK des jeweiligen Stoffes ermittelt werden. Ans...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.023
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    882
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    766
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    737
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    734
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    724
  • Jubiläumszuwendung
    716
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    714
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    710
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    689
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    666
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    657
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    649
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    631
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    628
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    622
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    618
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    612
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    610
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.


Explosionsfähige Atmosphäre
Explosionsfähige Atmosphäre

Zusammenfassung Begriff Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren