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ILO Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme / Verbesserungsmaßnahmen

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3.15 Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen

3.15.1 Es sollten Festlegungen getroffen und aufrechterhalten werden für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, die sich aus der Leistungsüberwachung und -messung des AMS, den AMS-Audits und den Bewertungen durch die oberste Managementebene ergeben. Diese Festlegungen sollten Folgendes umfassen:

  1. die Identifikation und Analyse der Ursachen bei Nichteinhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften und/oder Festlegungen des AMS;
  2. die Einleitung, Planung, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation der Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich Änderungen am AMS selbst.

3.15.2 Ist aus der Bewertung des AMS oder aus anderen Quellen ersichtlich, dass Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen vor Gefährdungen und Risiken unzureichend sind oder voraussichtlich werden, sollte man sich gemäß der anerkannten Rangfolge von vorbeugenden und lenkenden Maßnahmen damit befassen und die Maßnahmen, soweit angemessen, in einem angemessenen Zeitraum vervollständigen und dokumentieren.

3.16 Ständige Verbesserung

3.16.1 Es sollten Festlegungen getroffen und aufrechterhalten werden für die ständige Verbesserung der relevanten Elemente des AMS und des gesamten Systems. Diese Festlegungen sollten Folgendes berücksichtigen:

  1. die Arbeitsschutzziele der Organisation;
  2. die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Risiken;
  3. die Ergebnisse der Leistungsüberwachung und -messung;
  4. Untersuchungen von arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Vorfällen/Beinaheunfällen und die Ergebnisse und Empfehlungen der Audits;
  5. die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Managementebene;
  6. die Verbesserungsvorschläge aller Angehörigen der Organisation, einschließlich des Arbeitsschutzausschusses, falls vorhanden;
  7. Änderungen bei nationalen Gesetzen und Vorschriften, freiwilligen Programmen und Tarif- bzw. Betriebsverein...

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