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Honorargestaltung für Steuerberater 03/2019 / 2 Gebührenrecht: Eingebüßter Vergütungsanspruch bei nachträglich bekanntwerdenden Kündigungsgründen

Dipl.-Finanzwirt Werner Becker, Ulrike Geismann
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Das KG Berlin beschäftigte sich mit Urteil v. 8.6.2018 (Az. 9 U 41/16) mit der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen der Wegfall der Vergütungspflicht i. S. d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB greift.

§ 628 BGB regelt, dass sofern ein nach § 626 BGB oder § 627 BGB abgeschlossenes Dienstverhältnis zu einem Zeitpunkt gekündigt wird, an dem die eigentliche Dienstleistung bereits in Teilen erbracht wurde, der zur Erbringung der Leistung Verpflichtete grundsätzlich vom Leistungsempfänger einen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen kann. Dieser Anspruch entfällt, sofern dem Dienstverpflichteten nachgewiesen werden kann, dass aufgrund eines von ihm verschuldeten vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde.

Der klagende Rechtsanwalt begehrte von der Beklagten die Bezahlung von ihm erbrachter anwaltlicher Leistungen. Gegenstand der Klage war zum einen die Abwehr von Vergütungsansprüchen gegenüber einer Notarin, die die Beklagte mit dem Entwurf zweier Grundstücksübertragungsverträge beauftragt hatte und der Erstellung eines Testaments. Zum anderen beauftragte die Beklagte den klagenden Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Entwurfs für zwei weitere Grundstücksübertragungsverträge.

Mit Schreiben vom 10.10.2014 kündigte die Beklagte das mit dem Rechtsanwalt geschlossene Mandatsverhältnis mit der Begründung, sie benötige noch weitere Bedenkzeit und wolle die zu übertragenden Häuser erst schätzen lassen. Nach erfolgter Kündigung forderte der Kläger dann im Rahmen von 4 auf den 13.10.2014 datierten Gebührenrechnungen die nachfolgend aufgeführten Zahlungen:

  • 952 EUR für die Erstberatung der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber der Notarin, die mit der Erstellung der ersten beiden Grundstücksübertragungen von der Beklagten beauftragt wurde.
  • 1.689,80 EUR für die außergerichtliche Täti...

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