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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hundehaltung

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Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Futterkosten für einen Wachhund sind > Werbungskosten, wenn dieser ein Arbeitsmittel ist. > Arbeitsmittel Rz 17 Wachhund, > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe, > Bewachungsgewerbe, > Forstleute Rz 19, > Personenschutz Rz 13, > Wachhund.

Ein Therapie- oder Schulhund eines Lehrers kann unter Umständen als > Arbeitsmittel zum Abzug von > Werbungskosten berechtigen (zustimmend mit anteiligem WK-Abzug EFG 2019, 886 – Rev, BFH VI R 15/19; Anerkennung eines schätzweisen Anteils EFG 2019, 341 – Rev, BFH VI R 52/18; ablehnend EFG 2018, 726).

Zur Fürsorge für den Hund eines Gefangenen > Justizverwaltung Rz 3. Kosten für einen Service zum Ausführen eines Hundes ("Gassi-Service") können als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs 2 Satz 1 EStG begünstigt sein, nicht aber Aufwendungen für die Unterbringung in einer Hundepension sowie uE auch für einen entsprechenden Hol- und Bring-Service; im Einzelnen > Haushaltshilfe Rz 22.

Wegen der Blindenhunde > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Blindenhund.

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