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Haustechnik – Schlüsselfunktion im Betrieb und im Arbeit ... / 3.1 Aushilfskraft

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Wenn eine engagierte Aushilfskraft für Hausmeisterarbeiten auf Mini-Job-Basis gewonnen werden kann, bringt das den Vorteil, dass kontinuierlich jemand zur Verfügung steht, der die betrieblichen Gegebenheiten kennt. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind (wie auch im Reinigungsbereich) etabliert und nicht selten recht dauerhaft. Diese Lösung ist besonders für Einrichtungen günstig, die trotz geringer Größe ein gesamtes Gebäude mit Außenanlage bewirtschaften und/oder Verantwortung für Dritte haben, z. B. Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Veranstalter oder Bildungseinrichtungen. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, dass jemand ein Auge auf sicherheitsrelevante Details im praktisch-technischen Bereich hat und Mängel schnell behoben werden.

 
Wichtig

Ehrenamtliche Arbeiten in der Haustechnik

Haustechnische Arbeiten wie Reinigung, Anstricharbeiten und Pflege von Außenanlagen werden (z. B. in sozialen oder pädagogischen Einrichtungen) z. T. auch von ehrenamtlichen Kräften wahrgenommen. Weil diese dann "arbeitnehmerähnlich" beschäftigt sind (indem sie Arbeiten verrichten, die ggf. auch ein Beschäftigter tun würde), stehen sie "kraft Gesetz" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar ohne Beitragszahlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 10 SGB VII).

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