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Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration

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Zusammenfassung

Rechtlich nicht bindendes Handbuch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen).

Diese Druckschrift wurde im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit erstellt. Unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzung durch die LärmVibrationsArbSchV wurde das Handbuch für die Verwendung in Deutschland angepasst durch:

  • Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam (LAS)
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, St. Augustin (BGIA)
  • SG "Vibration" im Fachausschuss "Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau" bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

VORWORT

Die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)[1] hat die Einführung von Mindestvorschriften auf Gemeinschaftsebene zum Ziel, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor der Gefährdung durch mechanische Schwingungen schützen.

Diese EG-Richtlinie wurde in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) umgesetzt. Die LärmVibrationsArbSchV ist am 9. März 2007 in Kraft getreten.

Die Richtlinie 2002/44/EG nennt "Expositionsgrenzwerte" und "Auslösewerte". Ferner werden die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen genau benannt, die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition vorgeschlagen und Einzelheiten angeführt, wie die Informa...

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