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Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / 3.3.5 Schulung und Information der Arbeitnehmer

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Es ist wichtig, dass Sie Ihr Bedien- und Aufsichtspersonal über folgende Themen informieren:

  • mögliche Schädigungen durch den Einsatz der Arbeitsmittel,
  • Expositionsgrenzwert und Auslösewert,
  • Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung der Vibrationen und aus sämtlichen Vibrationsmessungen,
  • Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen,
  • sichere Arbeitsverfahren, die die Exposition gegenüber Vibrationen minimieren,
  • Gründe, warum Anzeichen von Beschwerden und Schädigungen gemeldet werden müssen und Angabe, wie die Meldung erfolgen soll,
  • Umstände, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Gesundheitsüberwachung haben,
  • Gründe, warum Maschinen mit Wartungsbedarf gemeldet werden müssen und Angabe wie die Meldung erfolgen soll,
  • Angabe des Zeitpunkts der Aussonderung von Maschinen und wann eingesetzte Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstungen oder Verbrauchsmaterialien aus dem Verkehr gezogen werden sollen, die zu einer übermäßigen Vibrationsbelastung beitragen können.

Sie verlassen sich darauf, dass die Bediener von vibrierenden Werkzeugen und Verfahren für die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen sorgen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sollten Sie sich mit den Arbeitnehmern und deren Vertretern abstimmen. Arbeitnehmer sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, wenn Sie Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der europäischen Arbeitschutzrichtlinien zu erfüllen.

Arbeitnehmer sollten mit Arbeitstechniken vertraut gemacht werden, die es ihnen zum Beispiel ermöglichen, übermäßige Kräfte beim Greifen, Andrücken und Führen zu vermeiden und die Werkzeuge sicher und mit optimaler Leistung zu bedienen. Im Rahmen einer Schulung müssen sie ferner ebenfalls lernen zu erkennen, wann eine Maschine gewartet werden muss.

Bei einigen Werkzeugen ist es w...

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