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Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / 3.3.3 Einkaufspolitik

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Stellen Sie sicher, dass Ihre Einkaufsabteilung bzw. die für Beschaffungen Zuständigen nur geeignete Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrelevanten Aspekte beschaffen. Hierzu gehören: Vibrationsemission, ergonomische Gestaltung, die dem Stand der Technik entsprechen sowie Ihren betrieblichen Anforderungen.

Die Hersteller (und Importeure, Lieferanten und Werkzeugvermietungsfirmen) von kraftbetriebenen Werkzeugen sollten in der Lage sein, die für Sie am besten geeigneten und sichersten Werkzeuge auszusuchen. Die Hersteller sollten nützliche Hinweise und Tipps über die Vibrationen und die Auswahl des Werkzeugs sowie über das Management geben. Es ist ihre Pflicht, die Gefährdungen durch Vibrationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Ihnen Informationen über das Management derjenigen Vibrationsrisiken an die Hand zu geben, die sie konstruktiv nicht beseitigen konnten.

Jeder, der kraftbetriebene Werkzeuge für einen Einsatz auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt, muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen (Richtlinie 98/37/EG), welche die folgenden Informationen verlangt:

  • Vibrationsemission (laut Angaben in der Betriebsanleitung)
  • Erklärung zur Entstehung des Emissionswerts

Wenn gefordert, sollte der Inverkehrbringer auch technische Unterstützung gewähren, einschließlich Informationen zu folgenden Themen:

  • Nennung sämtlicher Anwendungen des Arbeitsmittels, von denen vermutet wird, dass sie das Risiko von Schädigungen durch Hand-Arm-Vibrationen steigern können
  • Angabe, wie das Arbeitsmittel sicher eingesetzt wird und welche Schulung erforderlich ist
  • Empfehlung von Schulungsmaßnahmen (für Bediener, Instandhaltungspersonal etc.) zur Überwachung einer Hand-Arm-Vibrationsexposition
  • Angabe, wie das Arbeitsmittel bei spezifischen Aufgaben eingesetzt wi...

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