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Grundsteuerreform: Glossar wichtiger Begriffe / Bebaute Grundstücke

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Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Begriff "benutzbar" siehe "unbebaute Grundstücke".

Eine Bebauung liegt nach dem Bundesmodell auch dann vor, wenn die Gebäude vom Wert bzw. vom Umfang her von untergeordneter Bedeutung sind.

 
Achtung

Abweichende Regelungen in den Landesmodellen

In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt ein Grundstück noch als unbebaut, wenn die darauf errichteten Gebäude eine Gesamtfläche von insgesamt weniger als 30 qm haben.[1]

Baden-Württemberg ist diesbezüglich außen vor, weil das "ob" und "wie" der Bebauung überhaupt keine Rolle spielt.

Im Saarland und in Sachsen gelten die Regelungen des Bundesmodells.

[1] Art. 2 Abs. 4 BayGrStG; § 2 Abs. 4 HmbGrStG; § 5 Abs. 6 HGrStG; § 3 Abs. 4 NGrStG.

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