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Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 19.2 Wohnraummietvertrag

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Im Folgenden wird ein grüner Mietvertrag mit verpflichtenden Bestandteilen sowie Bemühungsklauseln für Wohnraummietverträge vorgeschlagen. Diese orientieren sich an den in den Kap. 2 bis 17 präsentierten Vorschlägen zur Umsetzung einer Green-Lease-Strategie. Die hier aufgeführten Formulierungsbeispiele müssen vor Anwendung individuell auf die Vermieter- und Mieterbedürfnisse, Zielsetzungen, sowie Gebäudeeigenschaften und regulatorische Umsetzungsmöglichkeit geprüft werden.

 

Green Leases Wohnraummietvertrag

§ 1 Einvernehmliches Bewusstsein

Die Parteien sind sich des Klimawandels und ihrer Verantwortung, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, bewusst. Um die Umweltauswirkungen des Gebäudes zu minimieren, verpflichten [bemühen] sich die Vertragsparteien, das Mietobjekt nach Vorgaben der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit zu nutzen, zu betreiben und zu bewirtschaften. Sie arbeiten hierfür kooperativ und partnerschaftlich zusammen.

Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand nationaler Klimaziele auszurichten. Hierfür orientieren sie sich an den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und streben die Klimaneutralität des Gebäudes bis 2045 an. Zur Erreichung dieses Ziels werden die von der Bundesrepublik Deutschland festgelegten gebäuderelevanten Reduktionsziele eingehalten [berücksichtigt].

Eine vermieterseitige [mieterseitige] Überprüfung auf Aktualität der in diesem Vertrag festgelegten Reduktionsziele erfolgt alle fünf Jahre. Sollten sich die Zielsetzungen der nationalen Klimaziele ändern, vereinbaren die Parteien schon jetzt, die dann für den Mietgegenstand geltenden Klimaziele nach bestem Ermessen einzuhalten [zu berücksichtigen].

§ 2 Energie

Basierend auf der in § 1 benannten Zielsetzung verpflichten [bemühen] sich die P...

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