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Grüner Mietvertrag (Green Leases) / 4.1.1 Klimaschutzziele

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Kyoto-Protokoll

Aufgrund der ansteigenden Erderwärmung sind gezielte Reduktionsziele und Umsetzungen zur Minderung klimaschädlicher Gase notwendig. Das Kyoto-Protokoll (auch Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), das im Jahr 1997 beschlossen wurde und im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, war das erste völkerrechtlich bindende Klimaabkommen zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Es wurde von insgesamt 191 Staaten ratifiziert und sicherte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 % zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zu. Um die Durchschnittsziele einzuhalten, hat sich die Europäische Union (damalig 15 Mitgliedstaaten) zu einer Reduktion von 8 % gegenüber 1990 verpflichtet. Deutschland hingegen hat eine Reduktion der klimaschädlichen Gase von 21 % im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zugesagt. Für die Jahre 2013 und 2020 wurde das zweite Verpflichtungsprotokoll, das Kyoto-II-Protokoll, aufgelegt. Dort vereinbarten die im Protokoll aufgeführten Länder, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um durchschnittlich 18 % gegenüber 1990 zu senken.

Pariser Klimaabkommen

Das Rahmenübereinkommen von Kyoto wurde im Jahr 2015 durch das Pariser Klimaabkommen (auch Übereinkommen von Paris) abgelöst. Ziel dieses Abkommens ist es, bis 2050 den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 °C zu limitieren, aber zumindest auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Insgesamt haben sich 195 Staaten dazu verpflichtet, dieses Ziel einzuhalten und die Wirtschaft entsprechend klimafreundlich auszurichten. Ein Umlenken der Finanzströme hin zu nachhaltigen Investitionen ist eines der Hauptumsetzungsziele dieses Abkommens.

European Green Deal

Die Europäische Union hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens ...

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