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GmbH-Gründung künftig von zu Hause aus möglich

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Zusammenfassung

Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es ab dem 01.08.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt).

Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie

Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss hierfür persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenzen in der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken sind, dazu nicht auch online mit einem Notar treffen können? Nach der sog. Digitalisierungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1151) müssen die EU-Mitgliedsstaaten eine solche Online-Gründung von Kapitalgesellschaften bis spätestens 1. August 2022 ermöglichen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Umsetzungsgesetz am 10. Juni 2021 verabschiedet ("DiRUG"). Das Gesetz hat bereits den Bundesrat passiert. Unternehmen und Gründer können daher ab dem 1. August 2022 bequem vom Büro oder von zu Hause aus eine GmbH oder die bei Start-ups beliebte Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) gründen.

Virtuelle Einbindung des Notars

Ganz ohne Notar geht es zum Schutz der Gründer sowie des Rechtsverkehrs vor Identitätsbetrug und Geldwäsche jedoch auch weiterhin nicht. Die Beurkundung kann künftig aber virtuell unter Verwendung eines von der Bundesnotarkammer bereitgestellten, besonders gesicherten Videokommunikationssystems stattfinden. Dabei werden alle erforderlichen Willenserklärungen über das Videokommunikationssystem beurkundet. Zur Identifikation der Gesellschafter liest der Notar dabei zunächst die Daten aus einem elektronischen Identifikationsmittel aus. Bei deutschen Staatsbürgern ist das der Personalausweis mit sog. eID-Funktion (sämtliche seit 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen über diese Online-Ausweisfunktion, die jedoch vorab einmalig von dem Inhaber...

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