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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

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Gesetzestitel: Omnibus-Paket I[1]

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Richtlinienvorschlag (Europäische Kommission) Annahme durch Europäisches Parlament und Rat Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Gesetzesvorschlag von der Kommission unterbreitet: am 26.2.2025

Hinsichtlich der Verschiebung der Berichts- und Sorgfaltspflichten "Stop-the-clock": Vom EU-Parlament am 3.4.2025 angenommen, Annahme durch Rat am 14.4.2025

Hinsichtlich der Änderung der Berichterstattungspflichten: Von EU-Parlament am 16.12.2025 angenommen, Annahme durch Rat am 24.2.2026.

Hinsichtlich der Verschiebung der Berichts- und Sorgfaltspflichten "Stop-the-clock": Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.4.2025

Hinsichtlich der Änderung der Berichterstattungspflichten: Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.2.2025

Wesentliche Inhalte

Ziel der Omnibus-Richtlinien soll sein, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsangaben zu verringern. Dazu werden sich überschneidende Berichtspflichten abgebaut und die Umsetzung innerhalb der Mitgliedstaaten wird harmonisiert.

Das Paket beinhaltet Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)[2], u.a.:

  • Verschiebung des Starttermins für die Berichtspflichten um jeweils 2 Jahre (voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2028)
  • Einschränkung der Anwendungspflicht: Berichtspflicht nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. EUR.
  • Überarbeitung und Vereinfachung der europäischen Berichtsstandards (ESRS)
  • Wegfall der geplanten sektorenspezifischen Berichtsstandards (ESRS Set 2)

Das Paket beinhaltet Änderungen an der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)[3], u.a.:

  • Verlängerung der Umsetzungsfristen um 1 Jahr: Geltung der Sorgfaltspflichten frühestens ab dem 26.7.2028
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs: Erst a...

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    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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